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DASWERTGUTACHTEN.DE
Zweck von Verkehrswertgutachten

1.) Kauf eines Grundstückes/ einer Immobilie:

Sie haben Interesse eine Immobilie zu erwerben und möchten prüfen, ob der geforderte Preis Ihrer Wunsch-Immobilie nicht über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, der auf dem Grundstücksmarkt zu erzielen wäre.

Mit einem Verkehrswertgutachten Ihrer Wunsch-Immobilie erhalten Sie ein überzeugendes Argument für Ihre Preisverhandlungen mit dem Verkäufer.

Auch die finanzierende Bank wird die Höhe Ihres Kredites anhand des Wertes der erworbenen Immobilie bemessen, welcher durch den Gutachter bestätigt wird.

Nach dem Erwerb können Sie anhand des Verkehrswertgutachtens die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abgaben nachprüfen.

2.) Verkauf eines Grundstücks/einer Immobilie:

Sie sind Verkäufer einer Immobilie und möchten im Vorfeld wissen, welchen Preis sie auf dem Grundstücksmarkt für Ihre Immobilie erzielen können.

Mit einem Verkehrswertgutachten liefern Sie dem Käufer einen Nachweis für die Wertigkeit Ihrer Immobilie.

Jede Immobilie ist einzigartig. Verlassen Sie sich also nicht auf grobe Schätzungen und Vergleiche in der Immobilienanzeige.

3.) Erbschaftsauseinandersetzungen:

Das Verkehrswertgutachten ermöglicht es Ihnen den Wert Ihrer Immobilie/Ihrer Erbmasse in richtiger Höhe festzustellen und verhilft Ihnen somit zu einer gerechten Verteilung unter Ihren Nachkommen.

Ebenso sorgt das unabhängige Verkehrswertgutachten für eine faire Auseinandersetzung in einer Erbgemeinschaft bei Auszahlungsansprüchen.

4.) Schenkung:

Um evtl. später Erbschaftssteuer zu sparen möchten Sie Ihrem Nachkommen eine Ihrer Immobilien verschenken (Vorerbe).

Das Gutachten hilft Ihnen dabei den richtigen Wert Ihrer Immobilie festzustellen und dient auch später als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

5.) Scheidungsauseinandersetzung:

Über das Verkehrswertgutachten zu den Wertstichtagen werden die Anfangs- und Endwerte der Immobilie in Zugewinnausgleich festgestellt. Das Gutachten verhilft so zu einer fairen Auseinandersetzung der Parteien.

6.) Beleihung eines Grundstückes:

Der Erwerb oder der Bau einer Immobilie wird üblicherweise über eine Bank finanziert.

Für den Kredit verlangt die Bank eine Sicherheit, welche durch die erworbene Immobilie zumeist gegeben ist.

Die Höhe des Kredites wird durch den Wert der Sicherheit (also den Wert der Immobilie) bestimmt, welcher durch ein Gutachten nachgewiesen wird.

Informieren Sie sich bitte im Vorfeld darüber, ob Ihre Bank von Ihnen ein Gutachten fordert oder ob bankinterne Berechnungen zur Beleihung vorgenommen werden.

7.) Besteuerungsgrundlagen:

Dem Steuerzahler ist es möglich dem Finanzamt anhand eines Gutachtens den "gemeinen" tatsächlichen Wert der Immobilie nachzuweisen der dann als Grundlage der Steuerfestsetzung dient.

Die Wertfestsetzung der Finanzämter selbst erfolgt auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) das nicht selten einen höheren Wert ermittelt als den tatsächlichen Wert.

Mit einem Gutachten lassen sich also Steuern sparen!

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