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DASWERTGUTACHTEN.DE
Leistungsspektrum: Für die Erstattung von Verkehrswertgutachten bzw. Wertermittlung

1.) Objekt der Wertermittlung:
  • unbebaute Grundstücke
  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • zukünftiges Bauland (Bauerwartungsland)
  • ehemaliges Industrieland
  • bebaute Grundstücke
  • Eigentumswohnungen, Wohnungs- und Teileigentumsrechte
  • Ein- Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Spezialimmobilien wie Hotels, Altenheime, Kliniken, Einkaufszentren, Baumärkte
  • Grundstücksgleiche Rechte und Belastungen, Erbbaurecht, Wohnrechte, Nießbrauch, u. a.
  • Geh-, Fahr-, und Leitungsrechte
  • Grenzüberbauten und Baulasten
  • Wohnflächenermittlung

2.) Zwecke der Wertermittlungsgutachten:

  • Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB
  • Beleihungswertermittlung gemäß § 12 (1) HGB
  • Erb- und Vermögensauseinandersetzungen
  • Scheidungsauseinandersetzung zur Bestimmung der Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich
  • Prüfen von Investitionsentscheidungen bei Immobilien-Kapitalanlagen
  • Zwangsversteigerungen
  • Prüfung von Gutachten
  • Bei städtebaulichen Sanierungs- , Enteignungs- und Umlegungsverfahren.
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen von Immobilien
  • Mietpreiserhöhung
3.) Rentenberechnung
  • Kapitalisierung von Renten
  • Verrentung von Kaufpreisen

4.) Auftraggeber:

  • Private Immobilieneigentümer und Immobilien – Kapitalanleger
  • Kaufinteressenten
  • Behörden und ähnliche Institutionen
  • Unternehmen
  • Kreditinstitute und Versicherungen
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer
5.) Zeit:
  • Nach der Objektbesichtigung und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird das Gutachten in der Regel innerhalb 2-3 Wochen erstattet
6.) Erforderliche Unterlagen für die Wertermittlung
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Auszug aus der Flurkarte oder Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte) soweit vorhanden
  • Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung oder Berechnung des umbauten Raumes
  • Bei Wohn- und Gewerbeimmobilien: Mieterlisten und Mietverträge
  • Bei Teil- bzw. Wohnungseigentum: Teilungserklärung, Hausnebenkostenabrechnung, Mietverträge sowie Rücklagenentwicklung
  • Baubeschreibung
  • Aufstellung der Modernisierungsarbeiten, An- und Umbaumaßnahmen der Immobilie
  • Sonstige Unterlagen nach Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und Sachverständigem z.B. bei Spezialimmobilien
7.) Beratung vor Auftragsvergabe:
  • Da es nicht in unserem Interesse liegt für Sie eine Immobilienwertermittlung durchzuführen, welche für Sie keinen wirklichen Nutzen darstellt, wird vor Auftragsvergabe geklärt, wie groß der Umfang der Begutachtung Ihrer Immobilie sein muss und welchen Zweck diese dienen soll.
    So werden die Besonderheiten Ihrer Immobilie und Ihre Beweggründe von Beginn an berücksichtigt.
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